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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16 (https://dejure.org/2017,16779)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2017 - 3 L 44/16 (https://dejure.org/2017,16779)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 3 L 44/16 (https://dejure.org/2017,16779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
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    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16

    Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen

    VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Dirk Maxeiner

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16

    Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen

    VG Halle, 18.11.2015 - 1 A 304/13

    Umweltbundesamt darf auch Kritik äußern

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Michael Miersch

Sonstiges (2)

  • umweltbundesamt.de PDF (Dokument mit Bezug zur Entscheidung)

    Umweltbundesamt: Onlinebroschüre "Und sie erwärmt sich doch - Was steckt hinter der Debatte um den Klimawandel?"

  • medienrecht-blog.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Äußerungen des UBA über "Klimawandelskeptiker"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Ohne Erfolg beruft sich der Kläger demgegenüber auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1995 (Az.: 3 C 23.94, juris), in dem das Gericht darüber zu entscheiden hatte, ob die rheinlandpfälzische Landwirtschaftskammer vergleichende Warentests von Futtermitteln durchführen und anschließend veröffentlichen darf.

    Wenn der Gesetzgeber die Veröffentlichung von Warentests mit ihren nachteiligen Folgen für die betroffenen Unternehmen gestatten wolle, so müsse er dies "eindeutig und klar zum Ausdruck bringen" (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1995, a.a.O., Rn. 26).

    d) Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2010 (a.a.O.) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Dezember 1995 (a.a.O.).

    Im Übrigen betrifft die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Dezember 1995 (a.a.O.) die Auslegung von § 3 Abs. 1 LwKG RP, mithin kein Bundesrecht, sondern rheinlandpfälzisches Landesrecht.

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Lediglich dann, wenn das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen führt, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine (verfassungskonforme) gesetzliche Ermächtigung, deren Voraussetzungen gewahrt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005, a.a.O., Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, juris, Rn. 35 m.w.N.; Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 27.13 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris, Rn. 20).

    Ob eine in amtlicher Eigenschaft getätigte Äußerung den vorgenannten Grundsätzen über die Zulässigkeit und Grenzen herabsetzender Behauptungen und Werturteile staatlicher Organe gegenüber Bürgern entspricht, hängt von einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab und lässt sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14 und 16; Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.).

    Zudem müssen die Informationen auch in diesem Fall dem Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit sowie der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).

    Diese umfasst auch die Verbreitung von Informationen, um auf diesem Wege die Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge zu unterrichten und die Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung bei der Bewältigung von Problemen zu befähigen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. m. w. N.), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 -1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Diese zu staatlichen Informationshandeln ergangene Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 26. Juni 2002 (Az.: 1 BvR 558/91 u.a. - Glykol - und Az.: 1 BvR 670/91 - Osho -, juris) fortgeführt.

    Zudem müssen die Informationen auch in diesem Fall dem Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit sowie der Verhältnismäßigkeit entsprechen (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).

    Diese umfasst auch die Verbreitung von Informationen, um auf diesem Wege die Öffentlichkeit über wichtige Vorgänge zu unterrichten und die Bürger zur eigenverantwortlichen Mitwirkung bei der Bewältigung von Problemen zu befähigen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.08.1989 - 1 BvR 881/89

    Bezeichnung einer Vereinigung als "Jugendsekte" oder "Jugendreligion"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 15. August 1989 (Az.: 1 BvR 881/89, juris) zur transzendentalen Meditation, bei er es um Warnungen der Bundesregierung vor Jugendsekten und damit (erstmals) um öffentlichkeitsbezogene staatliche Stellungnahmen ging, mit der Reichweite des verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutzes beschäftigt und festgestellt, dass der verfassungsrechtlich geschützte soziale Geltungsanspruch des Einzelnen nicht in dessen ausschließlicher Konkretisierungs- und Verfügungsmacht stehe.

    Insbesondere könne eine Ehrverletzung umso weniger festgestellt werden, je mehr die beanstandeten Äußerungen ein Bild des Betroffenen zeichneten, das sein tatsächliches Auftreten objektiv zutreffend wiedergebe (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1989, a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. August 1989 (a.a.O.) bereits einen Eingriff in den Schutzbereich dieses Grundrechts verneint, und zwar auch unter Hinweis darauf, dass die Darlegungen der Bundesregierung nachvollziehbar und vertretbar gewesen seien und zudem keine sachfremden oder sonst auf eine Missachtung des sozialen Geltungsanspruchs der Beschwerdeführer hindeutenden Erwägungen erkennen ließen.

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    gg) Soweit der Kläger kritisiert, das Verwaltungsgericht habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2010 ("Fall Löw", Az.: 1 BvR 2585/06, juris) außer Acht gelassen, geht auch dieser Einwand fehl.

    d) Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich schließlich nicht wegen der vom Kläger gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2010 (a.a.O.) und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. Dezember 1995 (a.a.O.).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Lediglich dann, wenn das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen führt, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine (verfassungskonforme) gesetzliche Ermächtigung, deren Voraussetzungen gewahrt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005, a.a.O., Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, juris, Rn. 35 m.w.N.; Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 27.13 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris, Rn. 20).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits in einem Beschluss vom 24. Mai 2005 (Az.: 1 BvR 1072/01, juris, zur Zeitschrift "Junge Freiheit") mit dem Grundrecht der Pressefreiheit im Zusammenhang mit staatlichem Informationshandeln auseinandergesetzt.

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Ob eine in amtlicher Eigenschaft getätigte Äußerung den vorgenannten Grundsätzen über die Zulässigkeit und Grenzen herabsetzender Behauptungen und Werturteile staatlicher Organe gegenüber Bürgern entspricht, hängt von einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse des Einzelfalls ab und lässt sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14 und 16; Urteil vom 19. Februar 2015, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.).

    Bei Anträgen auf Untersagung ehrverletzender Äußerungen ist nach gängiger Praxis der Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG 2004 zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris), wobei dieser Wert entsprechend zu vervielfachen ist, wenn sich das Unterlassungsbegehren - wie hier in Form von zwei selbständig gestellten Anträgen - gegen eine Mehrzahl von Äußerungen unterschiedlichen Inhalts richtet.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Lediglich dann, wenn das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen führt, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine (verfassungskonforme) gesetzliche Ermächtigung, deren Voraussetzungen gewahrt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005, a.a.O., Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, juris, Rn. 35 m.w.N.; Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 27.13 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris, Rn. 20).

    Diese zu staatlichen Informationshandeln ergangene Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 26. Juni 2002 (Az.: 1 BvR 558/91 u.a. - Glykol - und Az.: 1 BvR 670/91 - Osho -, juris) fortgeführt.

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16
    Lediglich dann, wenn das staatliche Informationshandeln zu Beeinträchtigungen führt, die einen Grundrechtseingriff darstellen oder ihm gleichkommen, bedürfen sie der Rechtfertigung durch eine (verfassungskonforme) gesetzliche Ermächtigung, deren Voraussetzungen gewahrt sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 -, juris Rn. 70; BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005, a.a.O., Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 1 C 13.14 -, juris, Rn. 35 m.w.N.; Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 27.13 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, juris, Rn. 20).

    Stellt sich die staatliche Informationstätigkeit als Eingriff dar (ggf. in der Form eines funktionalen Äquivalents), ist eine besondere gesetzliche Ermächtigung für den Eingriff erforderlich, weil andernfalls durch die Wahl der Handlungsform die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Grundrechtseingriff umgangen werden könnten (BVerwG, Urteil vom 20. November 2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 B 70.08

    Zulassung der Revision bei der Entscheidung über ein fehlendes Therapieangebot in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2008 - 1 L 128/07

    Zur Gerichtsvollzieher-Bürokostenentschädigung, hier: weitere Ablieferung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2008 - 1 L 159/07

    Zur Gerichtsvollzieher-Bürokostenentschädigung, hier: weitere Ablieferung von

  • BVerwG, 15.05.1993 - 4 B 75.93

    Verbindlicher Ausschluss des Anliegerverkehrs mit Kraftfahrzeugen durch einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - 8 A 1024/11

    Rechtmäßigkeit einer Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber

  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 B 9.08

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage betreffend ausgelaufenen Rechts;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 13 B 1309/13

    Zulässigkeit eines Antrags Unterlassung von nicht ausdrücklich oder konkludent

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